Ausgewählte Nachlasssachen aus der Vergangenheit
Die Vielseitigkeit unserer täglichen Arbeit.
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Die Nachlasspflegschaft aus dem Lehrbuch wäre: Der Erblasser verstirbt ohne Hinterlassung von bekannten Angehörigen. Für den Nachlass besteht aufgrund einer selbst bewohnten Immobilie Sicherungsbedürfnis. Der Nachlasspfleger veranlasst – sofern noch nicht durch die Gemeinde geschehen – die Beisetzung, sichtet die Immobilie und alle darin enthaltenen Wertgegenstände, Bankunterlagen etc. Die Immobilie wird jahreszeitlich angemessen gesichert, die Versicherungen, Mitgliedschaften etc. des Erblassers gekündigt, die Sparkonten mit Sperrvermerken versehen.
Auf Grundlage der aufgefundenen Unterlagen wird die Erbenermittlung eingeleitet. Nach deren Abschluss und Erteilung des Erbscheins wird der Nachlass an die Erbengemeinschaft herausgegeben.
Der Erblasser war Inhaber eines Betriebs mit 15 Mitarbeitern. Zudem bestand der Nachlass aus zwei belasteten Immobilien und mehreren Firmenbeteiligungen. Durch seinen Tod wurden die laufenden Aufträge zurückgezogen, so dass aus einer zu Lebzeiten angespannten, aber soliden Finanzlage ein Nachlass mit einer Überschuldung von 2,4 Mio. Euro wurde.
Im Rahmen der Nachlasspflegschaft wurden die beiden Immobilien zur Vermeidung der Zwangsversteigerung veräußert, ein Überblick über annähernd 90 Gläubiger verschafft, der Betrieb abgewickelt, die Mitarbeiter gekündigt, Arbeitsgerichtsprozesse geführt, Lizenzen und mobile Gegenstände veräußert, um Liquidität zu schaffen.
Schlussendlich wurde ein geordneter Nachlass in die Nachlassinsolvenz überführt.
Die Erblasserin starb unter Hinterlassung von Abkömmlingen und hinterließ ein im vierstelligen Bereich überzogenes Bankkonto sowie drei unbelastete, selbstgenutzte Immobilien. Die Erben schlugen die Erbschaft aus, da die Immobilien in ihrer Substanz hochproblematisch waren und Räumungskosten im mittleren fünfstelligen Bereich zu erwarten waren. Da keine Liquidität vorhanden war, wäre der Fall zwangsläufig in die Nachlassinsolvenz gegangen.
In Absprache mit dem Nachlassgericht wurde zur Vermeidung der Insolvenz und zur Herstellung von Liquidität eine der Immobilien im Rahmen der Nachlasspflegschaft zum Verkauf gebracht. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit war der Entrümpler bereit, die Räumungskosten für eine der Immobilien von annähernd 20.000 Euro in Vorleistung zu tragen, da ohne Entrümplung ein Verkauf ausgeschlossen war.
Am Ende betrug der Nachlass nach Abzug aller Kosten 200.000 Euro und konnte an eine Alleinerbin der dritten Erbordnung übergeben werden.
Der Erblasser verstarb 2017 nach 10-jähriger Betreuung aufgrund von Demenz. Er hinterließ ca. 50.000 Euro Bankvermögen, eine vermietete Immobilie sowie 18 verschiedene landwirtschaftliche Flächen und landwirtschaftliche Gerätschaften. Nach seinem Tod lieferte der Betreuer beim Nachlassgericht ein handgeschriebenes Testament des Erblassers ab, das ihn und seine Frau als Alleinerben auswies.
Verwandte des Erblassers fochten dieses Testament an und gewannen zweitinstanzlich den Prozess, da der Erblasser nachweislich bereits zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments testierunfähig war. 27 Monate nach dem Tod des Erblassers wurde daraufhin Nachlasspflegschaft eingerichtet zur Sicherung des Nachlasses und zur Ermittlung der teilweise noch unbekannten Erben.
Die Sicherung war erschwert, da der Betreuer bereits große Teile des Nachlasses vereinnahmt hatte. So hatte dieser die Konten aufgelöst und zahlreiche mobile Gegenstände in Besitz genommen. Die Herausgabe gestaltete sich aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft als äußerst schwierig, anhand der Betreuungsakten musste der Nachlassbestand zum Todestag rekonstruiert werden sowie die Verwendung des Nachlasses über den Zeitraum der 27-monatigen Vakanz. Im Rahmen der Herausgabe des Kontovermögens behielt der Betreuer hohe Beträge als Verwaltungsaufwand zurück.
Nach mehreren Anläufen und Klageandrohungen konnte die vollständige Herausgabe des zurückgehaltenen Nachlasses erzielt werden.
Der Erblasser verstarb 2016, zu Erben berufen sind die Verwandten der dritten Erbordnung. Nachdem innerhalb von vier Jahren die Erbengemeinschaft keinen Erbscheinantrag erfolgreich stellen konnte, da die verwandtschaftlichen Zusammenhänge nicht vollständig aufgeklärt werden konnten, wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet.
Im Rahmen der Pflegschaft konnte innerhalb von sechs Monaten die Erbengemeinschaft vollständig ermittelt werden. Sie besteht aus Erben in Deutschland, den USA und Brasilien.
Im Rahmen der Sicherung des Nachlasses konnten zudem noch unentdeckte Vermögenswerte von 189.000 Euro sichergestellt werden, die den Nachlasswert deutlich zugunsten der Erben steigen ließen.
Der Erblasser verstarb 60-jährig während seines Umzugs von Deutschland nach Österreich. Die Nachlasspflegschaft wurde bereits 10 Tage nach dessen Tod eingerichtet, da akutes Sicherungsbedürfnis bestand und deutliche Hinweise auf ein Testament vorlagen. Zahlreiche Bekannte des Erblassers sagten aus, dass ihm sein Testament sehr wichtig war, er sprach häufig darüber und änderte es in regelmäßigen Abständen. Da es nicht auffindbar war, mussten sämtliche Umzugskartons (180 Stück) einzeln entpackt und gesichtet werden.
Zudem war der Verkauf des Eigenheims noch nicht abgeschlossen, da die Kaufpreiszahlung durch das erwerbende Ehepaar trotz Fälligkeit noch ausstand. Vier Wochen nach dem Tod des Erblassers beging der Käufer Suizid, mutmaßlich wegen seiner finanziell aussichtslosen Situation, die ihn zu keinem Zeitpunkt befähigt hätte, den Kaufpreis zu entrichten. Die Ehefrau des Käufers und Miterwerberin war seither nicht mehr erreichbar.
Im Rahmen der Nachlasspflegschaft wurde somit die Rückabwicklung des Kaufs eingeleitet, da aber das Testament trotz intensiver Suche nicht auffindbar war, wurde der Nachlass nach Feststellung der gesetzlichen Erbfolge an die Erben herausgegeben.
Die Erblasserin verstarb in einem Pflegeheim, ihr Nachlass bestand aus zwei Konten und etwas Hausrat aus ihrem Zimmer. Als Erbin konnte ihre 500km entfernt lebende Nichte als Alleinerbin ermittelt werden, die Nachlasspflegschaft wurde nach Erteilung des Erbscheins aufgehoben.
Aufgrund der Entfernung beauftragte die Erbin uns mit der Abwicklung des Nachlasses. Wir veranlassten die Räumung des Zimmers, die Auflösung der Bankkonten, die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung sowie die Begleichung der Steuer.
Der Reinnachlass konnte nach wenigen Wochen ausgekehrt werden.
Die Erbengemeinschaft beauftragte uns nach Erteilung des Erbscheins mit der Abwicklung des Nachlasses. Der Nachlass bestand aus 18 landwirtschaftlichen Flächen sowie einer stark sanierungsbedürftigen, vermieteten Immobilie. Die Vermietung stammte noch aus Zeiten der Betreuung und der Eingang der Miete erfolgte sehr unregelmäßig.
Eine Miterbin verstarb unmittelbar vor der Nachgenehmigung der Immobilienkaufverträge, so dass hier intensive Verhandlungen mit den Käufern notwendig wurden, damit diese nicht Regressforderungen für Bereitstellungszinsen geltend machten.
Die Grundstücke wurde mittels Bieterverfahren veräußert, so dass der Nachlasswert von ursprünglich 410.000 Euro auf 680.000 Euro gesteigert werden konnte.
Die Erblasserin stammte aus Rumänien und hinterließ Kontovermögen und eine Immobilie. Die Erben leben in Rumänien, eine ebenfalls nach Deutschland ausgewanderte Miterbin war zwischenzeitlich nachverstorben. Die Erbengemeinschaft beauftragte uns mit dem Verkauf der Immobilie.
In Zusammenarbeit mit dem Generalkonsulat in Temeswar konnte die Immobilie erfolgreich veräußert werden. Nach Abführung der Erbschaftsteuer und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt konnte die rasche Auseinandersetzung erfolgen.