Erbengemeinschaft Haus - Ein schönes Einfamilienhaus mit geräumigem Garten und Grünfläche

Sie sind plötzlich Teil einer Erbengemeinschaft mit Haus? Verkaufen, vermieten oder doch behalten? Sie wissen nicht, was jetzt tun müssen, um Ihren Pflichten nachzukommen?

Seit Jahren betreuen wir Erben im Umgang mit einem geerbten Haus. Auf dieser Seite teilen wir unsere Erfahrung und Expertise, damit Sie einen umfassenden Überblick bekommen.

Inhaltsverzeichnis:

Entstehung und rechtliche Grundlagen der Erbengemeinschaft

Gesetzliche Erbfolge und Testament

Eine Erbengemeinschaft bildet sich automatisch, wenn mehrere Erben vorhanden, also kein Alleinerbe benannt wurde. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die regelt, wer erbt und in welchem Anteil. Beispielsweise erben Ehepartner und Kinder gemeinsam, wenn kein Testament existiert. In solchen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, die das Erbe zusammen verwalten muss.

Hat der Erblasser jedoch ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, gilt dieser als maßgeblich. Der Erblasser kann hier frei entscheiden, wie sein Nachlassverteilt wird und wer welche Teile des Erbes bekommt. Ein Testament kann auch spezielle Anweisungen zur Verwaltung und Nutzung der Immobilie enthalten, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

 

Gesamthandsgemeinschaft: Definition und Bedeutung

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Erbengemeinschaft um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass das geerbte Haus, allen Erben gemeinsam gehört. Kein einzelner Erbe kann alleine über seinen Anteil verfügen oder Entscheidungen treffen. Dies stellt sicher, dass alle Erben gleichberechtigt sind und gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen.

In vielen Fällen ähnelt diese Gemeinschaft aus Erben einer Art Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Mitglieder für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gemeinsam haften.

 

 

Erbengemeinschaft mit Immobilie - Rechte und Pflichten

Die Miterben haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Sie sind verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und zu erhalten. Dazu gehört auch die Entscheidung, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Hierbei unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten der Verwaltung:

 

Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung

Dies umfasst alltägliche Entscheidungen, die den Erhalt und die Nutzung der Immobilie betreffen. Beispiele sind notwendige Reparaturen oder die Vermietung des Hauses. Solche Maßnahmen können mit der Mehrheit der Stimmen der Erben beschlossen werden. Jeder Erbe hat hier Stimmrechte entsprechend seiner Erbquote.

 

Außerordentliche Verwaltung

Diese Maßnahmen betreffen grundlegende Veränderungen, wie den Verkauf der Immobilie. Solche Entscheidungen erfordern die Zustimmung aller Erben.

 

Notwendige Verwaltung

Dringende Maßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen, um beispielsweise Schäden abzuwenden, fallen unter die notwendige Verwaltung. Hier kann jeder Miterbe auch alleine handeln, muss aber im Nachhinein die anderen Erben informieren.

 

Grundbuchänderung

Mit dem Erbfall wird das Grundbuch ungenau, da der verstorbene Erblasser als Eigentümer eingetragen ist. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen sich als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Dies kann durch Vorlage eines notariellen Testaments oder Erbvertrags erfolgen. Falls kein notarielles Dokument vorliegt, muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.

Die Eintragung der neuen Eigentümer muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgen, um gebührenfrei zu bleiben. Die Eintragung erfolgt dann als „A, B, C in Erbengemeinschaft“ und nicht mit den einzelnen Anteilen der Erben.

 

Verwaltung des Nachlasses

Die Verwaltung der Immobilie ist eine der zentralen Aufgaben der Erbengemeinschaft mit Haus. Dazu gehört, dass die Erben gemeinsam Entscheidungen treffen und die laufenden Kosten tragen. Diese Kosten umfassen unter anderem Kreditraten, Versicherungen und Instandhaltungskosten. Alle Miterben sind verpflichtet, ihren Anteil an diesen Kosten zu übernehmen.

Um die Verwaltung zu erleichtern, kann es sinnvoll sein, einen Miterben zu bestimmen, der die administrative Verantwortung übernimmt. Dies muss jedoch von allen Erben gemeinsam beschlossen werden.

Durch klare Regelungen und eine gute Kommunikation können Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden werden. Regelmäßige Treffen und Protokolle der Beschlüsse sind hilfreich, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden Nachlassabwicklung für eine detaillierte Darstellung der Aufgaben, die mit einer Erbschaft einhergehen.

Checkliste zu Verwaltung des geerbten Hauses

  1. Bestandsaufnahme des Hauses
  2. Sicherung des Hauses
    • Alle Schlösser austauschen, um unbefugten Zugang zu verhindern.
    • Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen und Überwachungskameras installieren.
  3. Hausverwaltung
    • Einen Hausverwalter oder Immobilienverwalter beauftragen, falls das Haus nicht selbst verwaltet werden kann.
    • Regelmäßige Inspektionen zur Überprüfung des Zustands des Hauses durchführen.
  4. Instandhaltung und Reparaturen
    • Regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen durchführen, um größere Schäden zu vermeiden.
    • Notwendige Sanierungsarbeiten planen und ausführen lassen.
  5. Versicherungen
    • Bestehende Gebäudeversicherung überprüfen und ggf. anpassen oder neue Versicherungen abschließen.
    • Weitere relevante Versicherungen wie Hausratversicherung abschließen.
    • Bei Bedarf: Überprüfung, ob Leerstand versichert ist
  6. Energieversorgung und -sicherheit
    • Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Elektrik und der Heizungsanlage.
    • Sicherstellung der Einhaltung aller aktuellen Sicherheitsstandards und Vorschriften.
  7. Garten- und Grundstückspflege
    • Regelmäßige Pflege von Garten und Außenanlagen.
    • Bäume, Sträucher und Hecken schneiden, um Schäden am Haus zu verhindern.
  8. Schutz vor Witterungseinflüssen
    • Fenster und Türen auf Dichtheit überprüfen und ggf. abdichten.
    • Dach und Dachrinnen inspizieren und reparieren lassen, um Wasserschäden zu vermeiden.
  9. Regelmäßige Reinigung
    • Regelmäßige Reinigung des Hauses, um Schäden durch Schmutz und Vernachlässigung zu vermeiden.
    • Schädlingsbekämpfung durchführen, um Befall zu verhindern.
  10. Dokumentenmanagement
    • Alle wichtigen Dokumente wie Versicherungsunterlagen, Wartungsverträge und Garantien zentral und sicher aufbewahren.
  11. Kommunikation mit Dienstleistern
    • Regelmäßige Kommunikation mit Handwerkern, Reinigungskräften und anderen Dienstleistern sicherstellen.
    • Verträge mit Dienstleistern überprüfen und ggf. neu abschließen.
  12. Kostenüberwachung
    • Laufende Kosten wie Strom, Wasser, Heizung und Instandhaltung überwachen und kontrollieren.
    • Ein Budget für die Hausverwaltung und unvorhergesehene Ausgaben erstellen.
  13. Prüfung der Mietverhältnisse
    • Bei vermieteten Immobilien die Mietverträge prüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
    • Kontakt zu den Mietern halten und deren Anliegen zeitnah bearbeiten.
  14. Wertsteigerung
    • Überlegungen zur Aufwertung des Hauses durch Modernisierungsmaßnahmen anstellen, um den Wert des Hauses zu erhalten oder zu steigern.
  15. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie der Sanierungspflicht.

Praktische Tipps und Empfehlungen

Kommunikation und Dokumentation

Eine gute Kommunikation und sorgfältige Dokumentation aller Entscheidungen ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf in einer Erbengemeinschaft mit Immobilie. Regelmäßige Treffen und schriftliche Protokolle helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten.

 

Mediation und rechtliche Beratung

Bei Konflikten zwischen den Miterben kann ein Mediator helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zudem ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die besten Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

 

 

Erbengemeinschaft mit Haus auflösen

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft mit Haus ist oft ein langwieriger Prozess, der sorgfältige Planung und Zusammenarbeit erfordert. Hier sind die wichtigsten Wege, wie sie wieder aufgelöst werden kann:

 

Einvernehmliche Aufteilung

Verkauf der Immobilie

Die Erben können gemeinsam beschließen, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös unter sich aufzuteilen. Diese Methode erfordert die Zustimmung aller Erben und wird oft als die einfachste Lösung angesehen.

Auszahlung der Erben

Ein einzelner Miterbe kann die anderen auszahlen und die Anteile der Immobilie alleine übernehmen. Hierbei wird der Wert der Immobilie geschätzt oder bestimmt und der entsprechende Anteil an die anderen Erben ausgezahlt.

 

Teilungsversteigerung beantragen

Wenn die Erben sich nicht einig werden, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. In diesem Fall wird die Immobilie öffentlich versteigert, und der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Diese Methode ist oft weniger vorteilhaft, da die Immobilie meist unter ihrem Marktwert verkauft wird.

 

Verkauf des Erbteils

Ein Miterbe kann seinen Anteil an der Erbschaft verkaufen. Dies kann entweder an einen anderen Miterben oder an einen Dritten erfolgen. Dabei haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können.

 

Professionelle Nachlassabwicklung

Experten für Nachlassverwaltung können die Erben unterstützen, indem sie den gesamten Prozess der Nachlassabwicklung übernehmen. Hier ist der Vorteil, dass einzelne Erben sich nicht gegenseitig Kosten verursachen. Stattdessen wird stets im Sinne der Erbengemeinschaft gehandelt.

 

 

Steuerliche Aspekte

Steuerliche Fragen spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und Auflösung einer Erbengemeinschaft. Hier sind die wichtigsten Steuerarten, die beachtet werden müssen im Überblick. Für Details Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben. Es gibt jedoch Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben sind. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge. Die Steuer wird individuell für jeden Erben berechnet.

 

Spekulationssteuer

Wenn die Erbengemeinschaft die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft, fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Diese Steuer kann vermieden werden, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz war oder vom Erben selbst genutzt wurde.

 

Einkommenssteuer

Mieteinnahmen aus der geerbten Immobilie müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Die Erben müssen diese Einnahmen entsprechend ihrem Anteil versteuern. Gleichzeitig können auch Ausgaben für die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

Praktische Tipps und Empfehlungen

Kommunikation und Dokumentation

Eine gute Kommunikation und sorgfältige Dokumentation aller Entscheidungen ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf in einer Erbengemeinschaft mit Haus. Regelmäßige Treffen und schriftliche Protokolle helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. Alle Entscheidungen sollten dokumentiert und von allen Erben unterzeichnet werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Mediation und professionelle Beratung

Bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft kann ein Mediator helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die zwischen den Parteien vermittelt und hilft, eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. Zudem ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um die besten Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Ein Anwalt kann dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die besten Schritte für den einzelnen Erbenzu unternehmen. Eine professionelle Nachlassabwicklung kann helfen im Sinne der Erbengemeinschaft die besten Entscheidungen zu treffen und Aufwand für Sicherung und Verwaltung zu vermeiden.

 

 

Fallbeispiele und Szenarien

Beispiel 1: Einvernehmlicher Verkauf

Die Erben einigen sich darauf, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Nach einer gemeinsamen Entscheidung wird die Immobilie auf den Markt gebracht und verkauft. Der Erlös wird entsprechend den Erbanteilen aufgeteilt.

Beispiel 2: Teilungsversteigerung

Da keine Einigung erzielt werden konnte, wird eine Teilungsversteigerung beantragt. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, und der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Dieser Prozess ist oft weniger rentabel, da der Verkaufspreis meist niedriger ausfällt.

Beispiel 3: Vermietung der Immobilie

Die Erbengemeinschaft entscheidet, die Immobilie zu vermieten. Die Mieteinnahmen werden monatlich unter den Erben aufgeteilt. Die Verwaltung der Vermietung wird einem der Erben übertragen, der sich um alle Belange rund um die Immobilie kümmert. Die Kosten für die Instandhaltung werden von alles Erben gemeinsam getragen.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Hausrecht bei Erbengemeinschaft?

Das Hausrecht steht allen Erben gemeinsam zu. Entscheidungen über die Nutzung des Hauses müssen einvernehmlich getroffen werden.

Wer ist Eigentümer bei einer Erbengemeinschaft?

Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer des Hauses. Jeder Erbe hat nach seiner Erbquote einen Anteil am Gesamteigentum.

Was passiert, wenn einer nicht verkaufen will?

Wenn ein Erbe nicht verkaufen will, kann der Verkauf nur mit Zustimmung aller Erben erfolgen. In Streitfällen kann ein Erbe eine Teilungsversteigerung beantragen, um den Verkauf gerichtlich durchzusetzen.

Wer zahlt die Grundsteuer in einer Erbengemeinschaft?

Die Grundsteuer muss von allen Erben gemeinsam als Gesamtschuldner bezahlt werden. In der Regel wird die Steuer anteilig nach den Erbanteilen aufgeteilt.

Wer hat in der Erbengemeinschaft das Sagen?

Alle Erben haben gleichberechtigt das Sagen. Entscheidungen müssen je nach Tragweite einstimmig oder mit der Mehrheit der Erbanteile getroffen werden.

Wer steht bei Erbengemeinschaft im Grundbuch?

Es werden alle Erben als Gemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Der Eintrag ist innerhalb von zwei Jahren kostenlos.

Fazit

Eine Erbengemeinschaft mit Haus bringt viele Herausforderungen mit sich. Gute Kommunikation, klare Vereinbarungen und eine sorgfältige Dokumentation sind der Schlüssel, umKonflikte zu vermeiden und den Nachlass gerecht aufzuteilen.

Durch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Nutzung der oben genannten Tipps und Empfehlungen können Erben die Verwaltung und Auflösung erfolgreich meistern.

Professionelle Hilfe

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Über den Autor

Ich bin Pascal Prause, Gründer und Geschäftsführer der Diligentia Nachlass GmbH. Als zertifizierte Nachlasspfleger haben wir langjährigen Erfahrung in der Nachlassabwicklung. Vor allem auch in der Abwicklung von Erbengemeinschaften mit Haus.

Wir unterstützen Erben bei juristischen und steuerlichen Anliegen sowie in der Verwaltung und Sicherung. Unser Engagement für Transparenz und Sorgfalt stellt sicher, dass Ihr Nachlass effizient und reibungslos abgewickelt wird. Durch enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Anwälten und internationalen Partnern bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

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