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Die Nachlasspflegschaft stellt sicher, dass der Besitz einer verstorbenen Person richtig verwaltet wird, wenn die Erben nicht bekannt sind und der Nachlass sicherungsbedürftig ist.
Die Nachlasspflegschaft stellt sicher, dass der Besitz einer verstorbenen Person richtig verwaltet wird, wenn die Erben nicht bekannt sind und der Nachlass sicherungsbedürftig ist.
Eine Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) wird eingerichtet, wenn Erben nicht bekannt sind und der Nachlass gesichert werden muss. Ein Gericht bestellt dann einen Nachlasspfleger, der diese Aufgaben übernimmt.
Die Aufgaben in der Nachlasspflegschaft sind in der Regel:
Zu Beginn der Nachlasspflegschaft verschafft sich der Nachlasspfleger einen Überblick über den Nachlass und erstellt ein Nachlassverzeichnis. Die Hauptaufgabe ist es nun, den Nachlass und all seine Bestandteile zu sichern. Die Sicherung beinhaltet beispielsweise leerstehende Immobilien gegen Witterungsschäden abzusichern, Finanzanlagen des Erblassers gegen unbefugte Verfügungen zu sperren, Kontobewegungen zu überprüfen, nicht mehr benötigte Versicherungen und Verträge zu kündigen und Wertgegenstände wie z.B. Schmuck vor Fremdzugriffen zu schützen.
Unter die Sicherung fallen unter Anderem:
Nach den ersten Sicherungsmaßnahmen wird der Nachlass verwaltet. Leerstehende Immobilien werden regelmäßig kontrolliert, für vermietete Objekte müssen Nebenkostenabrechnungen erstellt, Pachtverträge verwaltet und Erträge aus Gesellschafts-Beteiligungen dem Nachlass zugeführt werden.
Besaß der Erblasser noch ein aktives Unternehmen, ist - im Sinne der unbekannten Erben - über eine Fortführung oder Betriebsschließung zu entscheiden.
Unter die Verwaltung fallen unter Anderem:
Der Nachlass ist hierbei nach Möglichkeit in seinem Bestand so zu erhalten, wie er zu Beginn vorgefunden wurde.
Ist der Nachlass überschuldet, muss über eine mögliche Nachlassinsolvenz oder ein Gläubigeraufgebot entschieden werden. Gehört zum überschuldeten Nachlass ein laufender Betrieb ist oft mit komplexen Sachverhalten umzugehen, z.B. Kündigung von Mitarbeitern, Leasing- und Mietverträgen, betrieblichen Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber Dritten.
Bei ausreichend Vermögen ist es Aufgabe der Nachlasspflegschaft die rechtmäßigen Erben zu ermitteln. Vorrangig muss das mögliche Vorhandensein eines Testamentes geprüft werden.
Ist kein Testament vorhanden und die Erbengemeinschaft nicht oder nur teilweise bekannt, müssen die Erben ermittelt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist durch die § 1922 ff BGB geregelt und gliedert sich in verschiedene Erbordnungen:
Die Erbenermittlung ist abgeschlossen, wenn alle Erben ermittelt und dokumentiert sind.
Falls der Nachlass überschuldet ist unterbleibt normalerweise die Erbenermittlung.
Die Pflegschaft endet, wenn der Nachlass an die festgestellte Erbengemeinschaft ausgehändigt wird. Der Nachlasspfleger ist dabei verpflichtet, regelmäßig über seine Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen. Nachdem die Erben ermittelt wurden, kann das Erbscheinverfahren eingeleitet werden. Sobald der Erbschein erteilt wird, endet in der Regel die Pflegschaft und der Nachlasspfleger übergibt den verwalteten Nachlass an die Erben.
Die Vergütung eines Nachlasspflegers richtet sich nach verschiedenen Kriterien und ist im Gesetz geregelt. Bei mittellosen Nachlässen erfolgt die Vergütung aus der Staatskasse, bei werthaltigen Nachlässen aus dem Nachlass selbst.
Nach der Nachlasspflegschaft, geht es für die Erben darum, den Nachlass selbst zu übernehmen und zu verwalten. Dieser Prozess wird als Nachlassabwicklung bezeichnet. Die Erben müssen entscheiden, wie sie mit dem Vermögen umgehen wollen – ob sie es teilen, verkaufen oder behalten. Sie müssen auch alle Schulden des Verstorbenen begleichen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. In dieser Phase ist es oft hilfreich, Experten zu konsultieren oder gar die Nachlassabwicklung als Dienstleistung zu beanspruchen. So können Sie sicherzugehen, dass alles korrekt abläuft und die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.
Wenn jemand stirbt und seine Erben nichts davon wissen, gibt es im Erbrecht eine Lösung: die Nachlasspflegschaft. Dieser Prozess ist sehr wichtig, da er die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sicherstellt, bis die Erben gefunden sind. Der Hauptzweck dieser Regelung ist, die Rechte der tatsächlichen Erben und der Personen, denen der Verstorbene Geld schuldete, zu schützen. Ein sogenannter Nachlasspfleger wird eingesetzt, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Verstorbenen in der Zwischenzeit richtig verwaltet wird.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise in der Nachlasspflegschaft sind wir der ideale Partner, um Nachlässe jeder Art zu betreuen. Unser engagiertes Team arbeitet stets nach unserem Motto "So sorgsam, wie in eigener Sache" und stellt sicher, dass Erbangelegenheiten mit größter Sorgfalt und Professionalität behandelt werden. Rufen Sie uns an, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
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